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Einreisebestimmungen

Personen
Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten, gültige Identitätskarte oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass.

Kraftfahrzeug
Führerschein, Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

Reisegepäck/Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Lebens- und Genussmittel
Im Rahmen der Wertfreigrenze von Euro 300.- sind Nahrungsmittel (ausg. alkoholische Getränke) für den privaten Gebrauch im eigenen Haushalt grundsätzlich abgabenfrei, sofern sie persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden.  Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen:
200 Zigaretten 
100 Zigarillos
50 Zigarren
250 Gr. Rauchtabak
2 Liter andere alkoholischeGetränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt
1 Liter andere alkoholischeGetränke über 22 Prozent Alkoholgehalt
2 Liter Wein.

Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.

Impfungen
Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung).

Besondere Impfhinweise: FSME - Einzelne Verbreitungsgebiete sind aus der Region um Trient, Venetien (Belluno), Toskana (Florenz) und dem Piemont (nordwestlich des Lago Maggiore) bekannt.

Unter anderem können in der Region folgende, durch Impfung vermeidbare Krankheiten auftreten: Masern, Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut

Hinweise
Reiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in der Schweiz erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!

Telefonieren
Nach Italien:
0039 + Vorwahl (beginnend mit der 0 ) + Teilnehmernummer

Nach der Schweiz:
0041 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer.

Die Vorwahlen (beginnend mit der 0 ) innerhalb Italiens sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen sie auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden.

Es gibt nur noch wenige Telefonzellen, die mit Münzen funktionieren.Von den meisten Telefonzellen aus kann man mit einer Telefonkarte (carta telefonica) telefonieren. Telefonkarten sind erhätlich bei Bars, Tabakgeschäften, Postämter und Zeitungskiosken.

Zahlungsmittel

Bargeld abheben
EC-Geldautomaten sind ebenso verbreitet wie in der Schweiz.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr.
Bargeldlos bezahlen
Die ec-/Maestro-Karte wird als Zahlungsmittel praktisch überall akzeptiert.
Auch alle gängigen internationalen Kreditkarten können verwendet werden

Quittungen
Für sämtliche Dienstleistungen muss man sich in Italien eine Quittung mit Ausweis der Mehrwertsteuer geben lassen, die man aufbewahren sollte, um sie bei Kontrollen der Steuerbehörde vorweisen zu können.

Rauchen
Rauchen ist in Italien in allen öffentlichen Räumen untersagt, also auch in Restaurants, Bars, Diskotheken etc, die keine gesonderten Raucherzimmer eingerichtet haben. Gäste, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 250 Euro rechnen

Öffnungszeiten
Post: Mo-Fr 8.30-14 Uhr, Sa 8.30-13 Uhr.
Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr, manche eine zusätzliche Stunde am Nachmittag. Geschäfte: Mo-Sa 9-12.30/13 Uhr und ca. 15.30-19.30, viele Geschäfte im Zentrum öffnen auch sonntags und abends, große Einkaufszentren oft durchgehend Mo-Sa 9-22 Uhr.
Museen: Di-So meist 9-17 Uhr; Mo meist geschlossen.
Kirchen: meist über Mittag geschlossen, während der Gottesdienste keine Besichtigung.

Netzspannung
Die Netzspannung beträgt entweder 125 oder 220 Volt Wechselstrom. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers, der in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.



Vertretung für die Schweiz
Ambasciata Svizzera
Via Barnaba Oriani 61
I-00197 Roma
Telefon (+39) 06 809 571
Fax (+39) 06 808 85 10
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